Gewährleistung wird auch Mängelbürgschaft und Mängelhaftung genannt, was den eigentlichen Zweck dieser Regelung bereits verdeutlicht. Genauer gesagt bedeutet das also, dass wir Ihnen gegenüber verpflichtet sind, einwandfreie Waren oder eine einwandfreie Dienstleistung zu bieten. Beachten Sie bitte, dass Sie keinen Anspruch auf Ersatz einer Ware haben, bei der Sie den Schaden selbst verursacht haben. Der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt des Kaufes / der Lieferung bestanden haben.

Bitte beachten Sie auch, dass die gesetzliche Gewährleistung eine Beweislastumkehr vorsieht. Diese besagt, dass die Beweislast innerhalb der ersten 6 Monate nach erhalt der Ware bei uns als Verkäufer liegt. Nach den 6 Monaten liegt eine Beweislastumkehr vor. Dies bedeutet, dass in den nächsten 18 Monaten die Beweislast bei Ihnen als Käufer liegt. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate.